Als Wirtschafts- und Privatdetektei ermittelt die Detektei Menge zielorientiert
und diskret!
© Detektei Bernd Menge - Leipziger Straße 93 - 47918 Tönisvorst - Tel: 02151 4539787 - Mobil: 0178 1597994
Ermittlungen
Die Detektei Menge ermittelt zu jeder Tages und Nachtzeit
an 365 Tagen im Jahr, Weltweit.
Unsere ausgebildeten Detektive garantierten eine optimale
Durchführung von Ermittlungen und Recherchen in allen
Gebieten.
Unsere Mitarbeiter stehen nach Abschluss einer Ermittlung
bei Bedarf auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
Observationen
Wie bei Ermittlungen führt die Detektei Menge auch
Observationen, zu jeder Tages und Nachtzeit, an 365 Tagen
im Jahr durch.
Unsere ausgebildeten Detektive liefern umfangreiches Bild-
& Videomaterial sowie einen ausführlichen
gerichtsverwertbaren Leistungsbericht.
Unsere Detektive stehen nach Abschluss einer Observation
bei Bedarf auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.
...für Privatkunden
...für Geschäftskunden
Detektivkosten
Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind
Detektivkosten als außergerichtliche
Parteiaufwendungen erstattungsfähig
bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfol-
gung oder Rechtsverteidigung not-
wendig waren.
Privatkunden
Beobachtungen und Ermittlungen
Personensuche
Sorgerechtsermittlungen
Vermisstensuche/Kindesrückführungen
Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren
Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten
Leumundsrecherchen/Mobbing
Erpressung/Bedrohung
Aufspüren von Abhörgeräten ("Wanzen")
Trennungs- und unterhaltauseinandersetzungen
Spurensicherung und Aufenthalts- und Anschriftenermittlung
Forderungs- und Schuldnerangelegenheiten
DNA-Analysen
Treuetest
Adressermittlungen
Arbeitsstellenermittlungen
Ehebruch / Untreue in der Ehe
Familienangelegenheiten
Fremdgehen
Kindesunterhalt
Lauschabwehr
Sachbeschädigung
Scheidung
Seitensprung
Stalking
Untreue
Vermisstensachen
Videoüberwachung
Zeugensuche
Geschäftskunden
Schwarzarbeit
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Unerlaubte Nebentätigkeit
Einschleusungen
Personensuche
Versicherungsbetrug
Wettbewerbs- und Patentangelegenheit
Einkommens- und Vermögensprüfung
Schuldnerermittlung
Schwachstellenanalysen
Diebstahl
Veruntreuung
Betrug
Unterschlagung
Markenpiraterie
Datenmissbrauch
Computerkriminalität
Tankkartenbetrug
Werksspionage/Sabotage
Personalüberprüfung
Abrechnungs- und Spesenbetrug
Adressermittlung
anonyme Briefschreiber
Arbeitgeberermittlungen
Arbeitsstellenermittlungen
Aufspüren von Abhörtechnik
Außendienstkontrolle
Beobachtung von Außendienstmitarbeitern
Bewerberüberprüfung
Blaumacher
chemische Diebesfallen
Fehlzeiten
GPS-Ortung von Fahrzeugen
Identifikation anonymer Briefschreiber
Industriespionage
Konkurrenzspionage
Krankschreibungsbetrug
Lager- und Transportkriminalität
Leumundsrecherchen
Lohnfortzahlungs-missbrauch
Sachbeschädigung
Wettbewerbsverstöße
Wirtschaftskriminalität
Zeugensuche
Gerichtsurteile
Muss das Gericht die Kosten dafür
erstatten?
In einem Zivilverfahren erachtete das
Gericht die Aussage eines (vom Kläger
benannten) Zeugen als wichtig für das
Urteil und beschloss, ihn vorzuladen.
Der Kläger bzw. sein Anwalt sollte
innerhalb einer bestimmten Frist dessen
Anschrift mitteilen. Unter der Adresse,
bei der er gemeldet war, war der Zeuge
jedoch nicht zu erreichen. Anfragen bei
zwei Melderegistern sowie einem
Gewerberegister führten ebenfalls nicht
zum Erfolg. Der Kläger schaltete
daraufhin eine Detektei ein, um die
Adresse des Zeugen zu ermitteln, was
ihn rund 1000 DM kostete. Da im
Prozess um 9000 DM gestritten wurde,
fand das Gericht diese Geldausgabe
unverhältnismäßig hoch und lehnte es
ab, sie ihm zu ersetzen. Dagegen setzte
sich der Kläger zur Wehr. Das
Oberlandesgericht Koblenz kam ihm zu
Hilfe
(14 W 391/98).